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Wenn ein Arbeitnehmer, der eine Kündigung erhält, diese nicht verstehen kann, muss die Kündigung vom Arbeitgeber/Vertreter dem Arbeitnehmer mündlich in einer Amtssprache erklärt werden, die der Arbeitnehmer vernünftigerweise versteht.
Die Kündigung eines Arbeitsvertrags durch einen Arbeitgeber darf nicht während eines Urlaubs erfolgen, auf den der Arbeitnehmer Anspruch hat, und nicht gleichzeitig mit einem Urlaub laufen, auf den der Arbeitnehmer Anspruch hat, mit Ausnahme von Krankheitsurlaub.
Zahlung an den Arbeitnehmer für die Kündigungsfrist
Anstelle einer Kündigung nach § 37 kann ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das nach § 35 berechnete Entgelt zahlen, das der Arbeitnehmer erhalten hätte, wenn der Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist gearbeitet hätte.
Zahlungen, die bei Kündigung des Mitarbeiters fällig sind
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer Folgendes zahlen:
- für bezahlten Urlaub, der dem Arbeitnehmer nach § 10 Abs. 3 oder § 16 Abs. 3 zusteht, den der Arbeitnehmer nicht genommen hat,
- das nach § 21 Abs. 1 berechnete Entgelt für den nach § 20 Abs. 2 fälligen Jahresurlaub, den der Arbeitnehmer nicht genommen hat; und
- wenn der Arbeitnehmer länger als vier Monate beschäftigt war, in Bezug auf den Jahresurlaubsanspruch des Arbeitnehmers während eines unvollständigen Jahresurlaubszyklus gemäß Abschnitt 20 (1)-
-
- ein Tagesentgelt für alle 17 Tage, an denen der Arbeitnehmer gearbeitet hat oder Anspruch auf Entgelt hatte; oder
- Vergütung, die auf einer Grundlage berechnet wird, die für den Arbeitnehmer mindestens so günstig ist wie die gemäß Unterabsatz (i) berechnete.
Abfindungen
- Ein Arbeitgeber muss einem Arbeitnehmer, der aus Gründen entlassen wird, die auf betrieblichen Erfordernissen beruhen, oder dessen Arbeitsvertrag endet oder im Sinne von § 38 des Insolvenzgesetzes 1936 (Gesetz 24 von 1936) beendet wird, eine Abfindung in mindestens der Höhe zahlen eine Wochenvergütung für jedes vollendete Jahr ununterbrochener Dienstzeit bei diesem Arbeitgeber, berechnet nach § 35.
- Ein Arbeitnehmer, der sich unangemessen weigert, das Angebot des Arbeitgebers zur alternativen Beschäftigung bei diesem oder einem anderen Arbeitgeber anzunehmen, hat keinen Anspruch auf eine Abfindung im Sinne von Absatz (2).
- Die Zahlung einer Abfindung gemäß diesem Abschnitt berührt nicht das Recht eines Mitarbeiters auf einen anderen gesetzlich zu zahlenden Betrag.
- Der Mitarbeiter, der die Streitigkeit an den Rat oder die CCMA weiterleitet, muss sich vergewissern, dass allen anderen Streitparteien eine Kopie der Weiterleitung zugestellt wurde.
- Der Rat oder die CCMA müssen versuchen, den Streit durch Schlichtung beizulegen.
- Bleibt die Streitigkeit ungelöst, kann der Arbeitnehmer ein Schiedsverfahren einleiten.
Dienstleistungszertifikat
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Dienstbescheinigung mit Angabe der Personalien des Arbeitnehmers, Anschrift, Berufsbezeichnung, Antritts- und Aufhebungs-/Enddatum und auf Wunsch des Kündigungsgrundes.
Dieser Artikel wurde geschrieben von: Christopher Naidoo, PATC Trainee Accountant
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